Energieausweis: Pflichten für Eigentümer, Vermieter und Makler

Datenblatt-Katalog zu den Ausstellungs-, Aushang- und Angabepflichten rund um den Energieausweis nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals GEG) — mit Paragrafenangabe zu jedem Thema.

3 Artikel zum Thema

Bußgeldrahmen im Überblick (§ 108 GModG)

Bußgeldhöhen nach Schwere des Verstoßes, zusammengestellt aus den Artikeln dieses Katalogs.

Verstoßgruppe Betroffene Vorschriften Bußgeldrahmen
Energieausweis & Klimaanlagen-Inspektion § 108 Abs. 1 Nr. 15–22 (u. a. fehlende Vorlage, Übergabe, Pflichtangaben in der Immobilienwerbung, unberechtigte Ausstellung) bis zu 10.000 €
Baustandards & Heizungsvorschriften § 108 Abs. 1 Nr. 1–3, 12–14 bis zu 50.000 €
Übrige Ordnungswidrigkeiten § 108 Abs. 1 (sonstige, hier nicht einzeln aufgeführte Tatbestände) bis zu 5.000 €

Quelle: § 108 Abs. 2 GModG, ausführlich im Artikel „Wer darf einen Energieausweis ausstellen — und was drohen für Bußgelder bei Verstößen“.